Anforderungen von Krankenunterlagen

Unser Service für Sie

Sie benötigen Unterlagen aus Behandlungen in einem unserer Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)? Gerne recherchieren wir für Sie und leiten ggf. Ihre Anfrage an die entsprechende Fachabteilung weiter.

Laden Sie hier unser Anforderungsformular herunter:

Anfrageformular bezüglich Krankenunterlagen

Nach dem Ausfüllen bitte das Anforderungsformular ausdrucken und unterschreiben.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage auf dem Postweg an die angegebene Adresse oder
per Fax an:

0651 947-3021 

E-Mail: Zentralarchiv@mutterhaus.de

Wir archivieren Patientinnen- und Patientenakten und sorgen für deren Aufbewahrung und Beschaffung nach abgeschlossener Behandlung. Ärztliche Aufzeichnungen sind nach § 10 Abs. 3 MBO-Ä (Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte) für 10 Jahre nach Abschluss einer Behandlung aufzubewahren.

In Einzelfällen sind spezialgesetzliche Regelungen zu beachten, die eine Aufbewahrungsfrist über 10 Jahre hinaus anzeigen wie z. B.:

  • Sonderregelungen für Röntgen- und Strahlenschutzunterlagen
  • Berufsgenossenschaftliche Verletzungsverfahren
  • Durchgangsarztverfahren

Anfragen nach Krankenunterlagen leiten wir gerne an die entsprechenden Abteilungen weiter.

Bitte beachten Sie

  • Um Ihre Sicherheit/Daten zu schützen können wir telefonische Anfragen nicht bearbeiten, auch keine mündlichen Aussagen treffen.
  • Anfragen bzgl. Krankenunterlagen können nur vom Patienten selbst gestellt werden sofern keine Schweigepflichtentbindung bzw. Vollmacht vorliegt.
  • Für Anforderungen von Unterlagen Jugendlicher benötigen wir die Einwilligung beider Erziehungsberechtigten bzw. einen Nachweis des alleinigen Erziehungsberechtigten.
  • Für Anforderungen verstorbener Angehöriger benötigen wir einen Erbschein.
  • Die Einsichtnahme in Krankenunterlagen bzw. das Kopieren/Herausgeben von Krankenunterlagen kann seitens der MVZ verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.
  • Bei Anfragen von Krankenunterlagen verstorbener Patienten durch Erben ist der Erbschein vor- und der Grund der Anforderung darzulegen. Bei nahen Angehörigen ist das immaterielle/ideelle Interesse darzulegen. Hierbei kann die Herausgabe der Krankenunterlagen insbesondere dann verweigert werden, wenn der mutmaßliche Wille des Verstorbenen dem entgegensteht.
  • Für das Anfertigen von Kopien und die damit verbundenen Kosten erheben wir eine Rechnung in Höhe von 50 Cent/Seite.
  • Elektronische Abschriften, z. B. auf CD, berechnen wir je nach Arbeitsaufwand (Rechnungsstellung zwischen 5 und 20 Euro).
  • Der Versand der Unterlagen erfolgt nach der Erstattung der Kosten.